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| Wir über uns |
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Das Vermessungsbüro Brunemann wurde im Jahr 1984 von Dipl.-Ing. Manfred Brunemann gegründet.
Als Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ließ er sich mit Amtssitz in der Stadt Melle nieder.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist in Niedersachsen Träger eines öffentlichen Amtes und besitzt somit, wie die Regionaldirektionen, die Befugnis Urkundsvermessungen im Kataster durchzuführen.
Das Vermessungsbüro Brunemann ist ein Büro mittlerer Größe. Das Dienstleistungsangebot umfasst Liegenschaftsvermessungen, Ingenieurvermessungen sowie Sachverständigentätigkeiten als Aufgabe des Beratenden Ingenieurs.
Seit unserer Gründung stellt sich das Büro als innovativ bezüglich neuer Auswerte- und Messmethoden sowie auch in der Bewältigung neuer Aufgaben und Anforderungen dar.
Der raschen Entwicklung in der Datenverarbeitung und der sich daraus ergebenden Anforderungen an digitale Fachinformationssysteme in Verwaltung und Wirtschaft tragen wir durch modernste Ausstattung und qualifizierte Mitarbeiter Rechnung.
Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur ist Organ des öffentlichen Vermessungswesen. Dipl.-Ing. Manfred Brunemann ist für das Land Niedersachsen bestellt.
Die Berufsausübung unterliegt folgenden gesetzlichen Regelungen:
- Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen vom 12. Dezember 2002 ( Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt 2003 S. 5)
- Niedersächsisches Gesetz über Öffentlich bestellte Vermessungsingerieurinnen und Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure vom 16.Dezember 1993 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S. 707)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen vom 11. September 2008 (Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt S.280)
Zulassungs- und Aufsichtsbehörde ist das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - LGLN, Geschäftsbereich 2: Zentrale Steuerung, Koordinierung - Fachaufgaben VKV, Postfach 51 04 05, 30634 Hannover.
Als Beratender Ingenieur ist Dipl.-Ing. Manfred Brunemann Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen, Hohenzollernstraße 52, 30161 Hannover. Die Tätigkeit des Beratenden Ingenieurs ist nicht auf einzelne Bundesländer beschränkt.
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