Qualifizierter Lageplan
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Lageplan (einfach/qualifiziert)
Lageplan
Zur Beantragung von Baugenehmigungen werden Lagepläne benötigt. Man unterscheidet zwischen einem "einfachen" und einem "qualifizierten" Lageplan.
Bei Ihrem zuständigen Bauordnungsamt können Sie im Rahmen einer Bauvoranfrage erfahren, welche Form des Lageplans für Sie in Frage kommt.
Ein einfacher Lageplan ist für solche Bauvorhaben geeignet, bei denen entweder ein bestehendes Gebäude aufgestockt wird oder bei bei denen vorgeschriebene Mindestabstände nicht von Bedeutung sind.
Inhalt:
optische Vergrößerung der Flurkarte (i.d.R. im Maßstab 1:500)
ohne Umringsmaße des Baugrundstücks
ohne Überprüfung des örtlichen Gebäudebestands
Ein qualifizierter Lageplan ist immer dann erforderlich, wenn eine Grenzbebauung oder eine Bebauung mit Mindest-Grenzabständen beabsichtigt wird.
Inhalt:
maßstabsgetreue Kartierung
Grenzbreiten des Baugrundstücks laut Katasternachweis
Darstellung des örtlich überprüften Gebäudebestands
Eigentümerangaben aller Nachbarflurstücke
Sind Gebäudeänderungen und andere relevante bauliche Anlagen nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen, wird eine Einmessung vorgenommen. Diese Einmessung ersetzt jedoch nicht die Gebäudevermessung nach dem Niedersächsischen Gesetz über das amtliche Vermessungswesen, kann jedoch parallel dazu von uns durchgeführt werden.
Auf Wunsch stellen wir Ihnen als Planer die Lagepläne auch im DWG / DXF-Format zur Verfügung. Sie können das Bauvorhaben dann direkt in die Pläne einarbeiten und uns diese danach zur Ausfertigung und Beglaubigung zurücksenden.