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| Gebäudevermessung |
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Aufgrund des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen sind die jeweiligen Grundstücks- und Gebäudeeigentümer verpflichtet, alle Gebäude, die dauerhaft errichtet und für die Beschreibung des Grund und Bodens bedeutsam sind, einmessen zu lassen. Dazu zählen auch Bauten, die das Landschafts- und Stadtbild nachhaltig prägen, wie z. B. Windräder, Tribünen oder Klärbecken. Die Einmessung dient der Aktualisierung der Liegenschaftskarte. Die Liegenschaftskarte wird in vielen Bereichen der Verwaltung und Wirtschaft als Planungsgrundlage benötigt.
Die Gebäudevermessung wird generell ohne Grenzbezug durchgeführt. Ein Grenzbezug kann jedoch auf Anforderung zum Erbringen von Grenzbescheinigungen hergestellt werden.
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